Das Europäische Patentübereinkommen hat viele Besonderheiten, die die unterschiedlichen Verfahren vor dem Europäischen Patentamt bestimmen. Für die tägliche Praxis sind deshalb detaillierte Kenntnisse über das EPÜ notwendig, die Ihnen unsere dreiteilige Online-Seminarreihe vermitteln soll. Hinweis: Nach Abschluss der Seminar-Reihe sind Sie mit den Grundlagen für das neue europäische Patentverwaltungszertifikat (EPVZ) vertraut.
Das Anmelden eines europäischen Patents (Teil I.)
Am 26. April 2023 begrüßen Sie unsere Referenten Herr Manuel Soria Parra und Karin Hofmann zur ersten Veranstaltung unserer Onlineseminarreihe, dem Europäischen Patentrecht.
Bereits bei der Anmeldung eines europäischen Patents stellen sich viele Fragen. Welche Anträge müssen gestellt, welche Unterlagen eingereicht und welche Gebühren gezahlt werden? Wie funktioniert die Online-Einreichung? Wer darf unterschreiben? Nach einer Einführung mit einem Überblick über den Umfang und die Bedeutung des EPÜ werden alle diese und noch mehr Fragen anhand von praktischen Beispielen im ersten Teil unserer Seminarreihe beantwortet. Außerdem wird der Umgang mit europäischen Patentanmeldungen behandelt, die aus einer internationalen (PCT-) Anmeldung entstanden sind.
Das Erteilungsverfahren (Teil II.)
Das Patenterteilungsverfahren nach dem EPÜ ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die unterschiedliche Handlungen erfordern. Der zweite Teil unserer Seminarreihe, welcher am 24. Mai 2023 stattfindet, führt Sie durch diese Abschnitte und zeigt unter anderem auf, welche Schritte notwendig sind, um von einem Abschnitt in den nächsten übertreten zu können. Mit Beispielen aus der Praxis erfahren Sie, was der Erhalt eines Rechercheberichts auslöst, was zur Einleitung des Prüfungsverfahrens zu tun ist und wie ein europäisches Patent nach der Erteilung validiert wird. Zusätzlich wird der Umgang mit Jahresgebühren erläutert.
Besondere Verfahren und Einheitspatent (Teil III.)
Den Abschluss der dreiteiligen Seminar-Reihe bildet das Seminar am 21. Juni 2023. Im dritten und letzten Teil werden einzelne Verfahren nach dem EPÜ thematisiert, die in der Praxis besondere Relevanz haben. Das betrifft vor allem das Anmeldeverfahren für europäische Teilanmeldungen, das Einspruchsverfahren und das Beschwerdeverfahren. Sie erfahren auch, welche Möglichkeiten das EPÜ bietet, um ein Fristversäumnis zu heilen. Das Seminar erläutert abschließend den Umgang mit dem europäischen Einheitspatent und dem Verfahren vor dem europäischen Einheitspatentgericht.
Das Seminar ist als Vortrag konzipiert und wird um praktische Beispiele aus der täglichen Arbeit ergänzt.
Es richtet sich hauptsächlich an Patentanwaltsfachangestellte, Paralegals und Mitarbeiter*innen aus Kanzleien und der Industrie, bietet jedoch auch für die anwaltliche Tätigkeit einen Mehrwert.
Informationen zur Veranstaltung:
Termine:
- 26. April 2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr
- 24. Mai 2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr
- 21. Juni 2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr
Sie profitieren - Was ist inklusive?
- intensive Seminarzeit von 3 Stunden (inkl. kurzer Pause)
- praxisorientierter Vortrag
- Plattform zum Erfahrungsaustausch
- pro Seminar ein ausführliches Handout
- Teilnahmezertifikat für die Seminar-Reihe
Referenten:
Manuel Soria Parra ist Patentanwalt und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO). Er studierte vor seiner Ausbildung zum Patentanwalt Mechatronik mit Fachrichtung Medizintechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München und ergänzte seine rechtlichen Kenntnisse anschließend durch das Masterstudium Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz an der Fernuniversität Hagen. Schwerpunkt seiner täglichen Arbeit sind Patenterteilungs-, Einspruchs- und Verletzungsverfahren sowie Marken- und Designanmeldeverfahren.
Für seine Mandanten und Mandantinnen entwickelt er individuelle Strategien für Aufbau, Ausweitung und Sicherung von Schutzrechtsportfolien und behält dabei auch ihre wirtschaftlichen Umstände und Interessen im Blick. Seit mehr als 15 Jahren ist er im Gewerblichen Rechtsschutz tätig und wurde für seine Beratung zur Erlangung und gerichtlichen Durchsetzung von Schutzrechten, insbesondere im Bereich der Medizin- und Automobiltechnik, bereits mehrfach ausgezeichnet.
Karin Hofmann ist Patent- und Rechtsanwaltsangestellte und ist seit über 15 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Ihre berufliche Laufbahn hat sie in einer Rechtsanwaltkanzlei für Verwaltungsrecht begonnen, wo sie zur Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet wurde. Schnell hat sie ihre Begeisterung für das Patent- und Markenrecht entdeckt und in einer Münchner Patentanwaltskanzlei die Ausbildung zur Patentanwaltsfachangestellten absolviert. Ihre Erfahrungen gibt sie gerne weiter und bildet auch selbst Patentanwaltsfachangestellte aus.
In ihrer täglichen Praxis verwaltet Karin Hofmann die Patentportfolien von Mandanten und Mandantinnen im In- und Ausland. In ihren Verantwortungsbereich fallen insbesondere die Überwachung und organisatorische Bearbeitung von Patentanmeldeverfahren, vor allem gegenüber dem DPMA und EPA. Sie koordiniert außerdem Patentverfahren im Ausland, beispielsweise im Rahmen der Nationalisierung von PCT-Anmeldungen.
Beide Referenten verantworten bereits die beliebten PAVIS-Seminare zu den Themen "Fristen und Gebühren".
Teilnehmerkreis
- Patentanwaltsfachangestellte
- Paralegals
- Mitarbeiter/innen von Patentanwaltskanzleien und der Industrie
Veranstalter und Ort:
- Online-Seminare via Videokonferenz
Preis für das Seminarpaket:
- 169,00 € zzgl. MwSt.*
(* Es handelt sich um den Gesamtpreis für alle drei Teile des Seminar-Pakets. Die Buchung einzelner Veranstaltungen ist nicht möglich.)
Anmeldung: