Hat das Amt beschlossen, dass ein europäisches Patent erteilt werden kann, so wird die für die Erteilung vorgesehene Fassung dem Anmelder durch eine Mitteilung nach Regel 71 (3) übermittelt. Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte, welche auf die Mitteilung nach Regel 71 (3) EPÜ folgen.
Im Anschluss validieren wir das europäische Patent fristgerecht - ein administrativ aufwendiger und zeitintensiver Vorgang mit landesspezifischen Anforderungen. Um den nationalen Schutz in einem benannten Land zu erhalten, müssen innerhalb von drei Monaten nach der erfolgreichen Erteilung und Veröffentlichung durch das Europäische Patentamt (EPA) lokale Validierungsanforderungen erfüllt werden. Die PAVIS-Experten wissen um die jeweiligen Anforderungen in den einzelnen Ländern und kümmern sich für Sie um alle nötigen Schritte: von der Einrichtung einer nationalen Zustelladresse über die Zahlung von Gebühren, die Erstellung und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Übersetzungen bis zum professionellen Daten-Management. Wir stellen sicher, dass Ihre Patente in allen gewünschten Ländern zuverlässig, kosteneffizient und fristgerecht validiert werden.