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KYC - Mehr Sicherheit im internationalen Zahlungsverkehr

Legitimationsprozess für höchste Sicherheit und Transparenz beim Zahlungsverkehr für Schutzrechte

Neue digitale Technologien und die zunehmende Globalisierung führten in den vergangenen Jahrzehnten zu einer neuen Dimension digitaler Wirtschaftskriminalität. Obwohl Cybercrime noch ein recht junges Phänomen ist, zeichnet sich eine zunehmende Verlagerung von Wirtschaftskriminalität in den digitalen Bereich ab. Sogenannte White-Collar-Delikte wie Steuerhinterziehung, Korruption und Geldwäsche werden bereits zu fast 50 % über digitale Technologien verübt. 2018 verursachten sie laut Lagebild des BKA einen Schaden von 3,356 Mrd. Euro.

Um Unternehmen, Einzelpersonen aber auch das allgemeine Wirtschaftswachstum zu schützen, wurde eine Vielzahl internationaler Regelungen und Gesetze erlassen. Diese sollen unter anderem Betrug, Wirtschaftskriminalität, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterbinden und zugleich nachhaltig das internationale Wirtschaftswachstum fördern.

Geldwäsche zum Beispiel wurde in Deutschland bereits 1992 als Strafbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Heute gibt es internationale Regelungen und Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche, die in sogenannten Mindeststandards auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen.

Ein essenzielles Instrument zur Verhinderung von Geldwäsche ist das KYC-Prinzip. „Know Your Customer“, zu Deutsch „Kenne deinen Kunden“, beschreibt die im Geldwäschegesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GwG) verankerte Legitimationsprüfung zur Verhinderung von Geldwäsche.

Kreditinstitute, Versicherungen, aber auch regulierte Zahlungsdienstleister sind laut GwG dazu verpflichtet, bestimmte Daten zur Identifizierung eines Vertragspartners (beziehungsweise der im Namen des Vertragspartners handelnden Personen) in Erfahrung zu bringen. Um dieser Sorgfaltspflicht gerecht zu werden und Einzahlungen für Schutzrechte jederzeit sicher ausführen zu können, prüft PAVIS Payments ab dem 01. Juli 2020 Kundendaten anhand des KYC-Prinzips. Als regulierter Zahlungsdienstleister hält sich PAVIS Payments dabei strikt an alle rechtlichen Vorschriften.

Im Rahmen des KYC-Prozesses müssen sowohl einige unternehmensbezogene als auch persönliche Daten abgefragt werden. Nur so können die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners ermittelt werden. Dazu gehören firmenspezifische Informationen wie Rechtsform, Adresse, Registernummer und Branche. Je nach Wirtschaftsform sind zudem die persönlichen Daten des gesetzlichen Vertreters bzw. des wirtschaftlich Berechtigten zu erheben. Zudem wird, in Abhängigkeit der jeweiligen Rechtsform des Kunden, entweder ein Gewerbeschein, Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug inklusive der Liste der Gesellschafter benötigt.

Um den KYC-Prozess für PAVIS-Kunden so sicher, übersichtlich und effizient wie möglich zu gestalten, haben wir das PAVIS Portal entwickelt. Hier können die erforderlichen Daten eingegeben, sowie zugehörige Dokumente hochgeladen werden. Dank stets aktueller Technik und Datenschutzvorkehrungen ist die Nutzung des PAVIS Portals nicht nur die schnellste, sondern auch die sicherste Methode der Datenübertragung.

Die Einladung zum PAVIS Portal erfolgt automatisch per E-Mail. Sobald einmalig alle benötigten Informationen hinterlegt wurden, können sich PAVIS-Kunden nicht nur auf höchstmöglichen Schutz beim Zahlungsverkehr für Schutzrechte verlassen, sie profitieren zudem von klar strukturierten und jederzeit transparenten Abläufen.

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