So bereiten Sie sich auf das Einheitspatent vor
Wir unterstützen Sie dabei
Es war ein langer Weg – nun soll das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ (Unitäres Patent - UP) Ende 2022 in Kraft treten.
Das Einheitspatent ermöglicht es Ihnen, durch einen einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt, Patentschutz in bis zu 17 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Mit dem Einheitspatent verfällt somit die Notwendigkeit komplexer und kostspieliger nationaler Validierungsverfahren und es bietet denselben Schutz wie ein bisheriges EP-Patent. Jedoch muss es zwingend vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) verhandelt werden.
Opt-Out – ja oder nein?
Für eine Übergangszeit von bis zu 7 Jahren (verlängerbar auf max 14 Jahre) besteht für Sie die Möglichkeit, für bisherige europäische Patente ein „opt out“ eintragen zu lassen. Damit wird die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts ausgeschlossen und an die nationalen Verletzungsgerichte zurückgegeben.
Das Opt-out kann bereits ab drei Monaten vor Inkrafttreten des Übereinkommens (EPGÜ) erfolgen (=die sogenannte Sunrise-Periode). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass noch keine Klage bei dem zuständigen Gericht eingereicht wurde.
Für welche Patente Sie ein Opt-out beantragen, hängt von vielerlei Faktoren ab. Hier ist eine Einzelprüfung auf jeden Fall sinnvoll.
Unsere Lösung
Unser Opt-out-Service unterstützt Sie bei allen Entscheidungen und Maßnahmen rund um das Einheitspatent:
- Mit einer Landscape-Analyse können Sie Ihre Strategie anpassen und die Patente bestimmen, die aus dem UPC ausgeschlossen werden sollen.
- Gewinnen Sie durch eine Benchmarking-Analyse Einblicke in die Opt-out-Strategien Ihrer Wettbewerber.
- Profitieren Sie von unserem automatisierten UPC-Opt-Out Service, der für alle Portfoliogrößen, einschließlich Massen-Opt-Outs entwickelt ist.
So sparen Sie wertvolle Zeit und optimieren Ihre Opt-Out-Prozesse.
Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie sich bestmöglich auf das Einheitspatent vorbereiten. Informieren Sie sich weiter über die Questel-Webseite.