Diese Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) war nötig, um den Zahlungsverkehr zwischen Kunden der PAVIS GmbH und den jeweiligen internationalen Patent- und Markenämtern gesetzeskonform zu gestalten. Grundlage hierfür ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das auf der Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern im europäischen Binnenmarkt basiert und sukzessive von allen EU-Staaten umgesetzt werden muss.
Durch die Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des europäischen Zahlungsverkehrs sollen Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Außerdem sollen der Verbraucherschutz gestärkt, Innovationen gefördert und der Wettbewerb im Markt gesteigert werden.
Damit sich in den Abläufen für die Kunden von PAVIS so wenig wie möglich ändert, wurde der erlaubnispflichtige Teil der IP-Dienstleistungen - nämlich die weltweite Einzahlung von Gebühren für Schutzrechte - in das für diesen Zweck neu-gegründete Tochterunternehmen PAVIS Payments GmbH ausgegliedert. Die PAVIS GmbH bleibt als Hauptansprechpartner bestehen. Somit gibt es zwei Unternehmen unter einem Dach.
PAVIS-Kunden können sich durch die Umstrukturierung nicht nur auf höchstmöglichen Schutz beim Zahlungsverkehr verlassen, sie profitieren zudem von klar strukturierten und jederzeit transparenten Abläufen. Aufgrund des PAVIS Payments-Treuhandkontos sind Kundengelder im Insolvenzfall gesichert. Dadurch wurde das Risiko nochmals reduziert. Kunden der PAVIS GmbH und der PAVIS Payments GmbH erfüllen zudem zu 100 Prozent die Compliance-Anforderungen des deutschen Gesetzgebers bei ihrem Schutzrechtsverlängerungsprozess.