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Vorerst kein europäisches Einheitspatent

Nach zwei Entscheidungen rückt die Einführung des europäischen Einheitspatents wieder in die Ferne.

Bereits 2012 wurde die Einführung des europäischen Einheitspatents vom europäischen Parlament beschlossen. Verbunden damit ist auch die Bildung eines europäischen Einheitsgerichts (Unified Patent Court, UPC).  2020 sollte das neue Gericht seine Arbeit aufnehmen. Nach zwei weitreichenden Entscheidungen zu diesem Thema ist nun jedoch offen, ob und wann der Beschluss in Kraft treten kann:

  • Großbritannien – Rückzug nach Brexit

Großbritannien muss - als eine der drei Nationen mit den meisten erteilten europäischen Patenten – das Abkommen zur Bildung des europäischen Einheitsgerichts unterzeichnen. Im Zuge des Brexit entschied sich das Britische Parlament jedoch nach anfänglich positiven Signalen endgültig gegen die Beteiligung am neuen System. Mit dieser Entscheidung kann das Vorhaben nur mit Änderungen und nicht wie geplant umgesetzt werden. Zudem verliert das europäische Einheitspatent durch die Entscheidung Großbritanniens deutlich an Attraktivität.

  • Deutschland – Entscheidung über Verfassungsbeschwerde

2017 gab es in Deutschland eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines einheitlichen Patentgerichtes für Europa. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun in seinem Urteil fest, dass die Übertragung der Entscheidungsbefugnis von einem deutschen an ein europäisches Gericht einen Eingriff in das Grundgesetz darstellt. Für eine solche Änderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. An der ursprünglichen Abstimmung beteiligten sich jedoch nur 35 Personen. Es muss nun noch einmal über die Bildung eines europäischen Einheitsgerichts abgestimmt werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen durch Covid-19 ist eine zügige erneute Abstimmung derzeit nicht absehbar.

Die neuen Entwicklungen bedeuten nun aller Voraussicht nach weitere Verzögerungen bei der Bildung eines einheitlichen europäischen Patentgerichts – wenn nicht sogar den Abschied vom Einheitspatent. Ursprünglich sollte das neue System bereits 2014, zuletzt Ende 2020 eingeführt werden. Europäische Patente müssen somit bis auf weiteres wie gewohnt lokal validiert werden. Seit 2019 bieten wir diesen Service erfolgreich an. Über 60 Kunden haben den Service bereits erfolgreich in Anspruch genommen.

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